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Dem östlichen Flügel des Otto-Wagner-Spital Geländes, dem sogenannten Ost-Areal, wurden im städtebaulichen Plan die dienenden Funktionen zugeordnet; mehrere Teilbereiche blieben dabei unbebaut. Im Laufe der Jahrzehnte kam es hier zu einer funktionalen und gestalterischen Verwilderung. In einem mehrteiligen Workshop wurde von einem interdisziplinäres Expertengremium ein Masterplan mit einer zugeordneten „städtebaulichen Grammatik“ erarbeitet.
Auftraggeber
GESIBA – Gemeinnützige Siedlungs- und Bau AG
Zeitraum
2013 - 2018
Programm
16 Einheiten – 1.164 m² Nutzfläche – 1.518 m² BGF
Team
Projektleitung Lisa Posch, Benjamin Konrad, Lisa Wachholder, Alexander Masching
Landschaftsarchitektur
Auböck + Kárász Landscape Architects
Fotos
Hertha Hurnaus
Das Wiener Spitalskonzept 2030 sieht eine Bündelung der Leistungen auf sieben zentrale Spitalsorganisationen vor. Viele bisherige Standorte werden deshalb aufgegeben, so auch das Otto-Wagner-Spital. Es wurde daraufhin begonnen, Bereiche im Ostteil des Areals zu beplanen und zu verbauen.
Als Folge des – angesichts umfassender Bürgerinnenproteste gegen diese Planungs- und Baumaßnahmen im östlichen Areal des Otto-Wagner-Spitals von Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou beauftragten – Mediationsverfahren wurde ein ExpertInnengremium unter der Leitung von Architekt Adolf Krischanitz damit befasst, Empfehlungen zur Bebaubarkeit des Ost-Areals zu definieren:
Im Interesse der Erhaltung, Sanierung und Neunutzung des Gesamtareals des Otto-Wagner- Spitals erschien eine Neunutzung des Ostareals sinnvoll und zielführend. Es sollte dabei die Möglichkeit einer zusätzlichen baulichen Wohnnutzung in Betracht gezogen werden. Es sind hierbei offene Wohnnutzungen und variable Wohnungstypen vorzusehen. Das Konzept soll so offen sein, dass auch andere Nutzungen (z.B. Praxen, Büros, Schulungsräume etc.) untergebracht werden können.
Es wurden Baufelder entwickelt, die jeweils ein prägnantes, aber nicht dominantes Bebauungsmuster aufweisen, welches in einem ausgewogenen Verhältnis zum Anteil der Landschaft steht. Es entwickelte sich der Gedanke an zentripetale, in einer gewissen allegorischen Affinität zur Natur stehenden Gebäudeformen, die scheinbar frei, also nur bedingt gerichtet im jeweiligen Bebauungsfeld “gesetzt” sind. Diese Setzung sollte das Durchfließen eines offenen Naturraumes unbedingt berücksichtigen und eine Formenlandschaft generieren, die Zusammenhalt und Auflösung in der Schwebe hält.
Auf Empfehlung des Expertinnengremiums wurden sechs Wiener Architekturbüros – Hermann Czech, Jabornegg & Pálffy, königlarch, Werner Neuwirth, pool architekten und PPAG – von der Stadt Wien eingeladen, bauliche und gestalterische Entwicklungsperspektiven in diesem Sinne für das östlich gelegene Wirtschaftsareal auszuloten.
Die vorgeschlagene Bebauung ist minimal und punktuell und zielt auf bestmögliche Verträglichkeit mit dem bestehenden denkmalgeschützten Ensemble ab. Bei maximal 16 m Gebäudehöhe (Erdgeschoss + 3 Obergeschosse) gliedern sich die vorgeschlagenen Bebauungen in die Silhouette des historischen Bestandes ein. Ausgeführt in Ziegelbauweise erhalten sie einen im Verband von Neubauten und Bestand kohärenten Charakter.














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